Führerscheinklassen Gabelstapler, L und T
Wir bieten die Gabelstaplerausbildung in Gruppen ab 4-6 Personen an. Gerne auch auf dem eigenen Betriebsgelände. Die Dauer der Ausbildung beträgt 2-5 Tage (je nach Vorkenntnissen). Preise für die Ausbildung gibt es auf Anfrage.
Was darf ich mit diesen Klassen fahren?
L
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: –
T
a) Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Sie müssen mindestens
- 16 Jahre für bbH bis 40 km/h und
- 18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
L
Theorie
- 12 Doppelstunden2 Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff) - 2 Doppelstunden2 Zusatzstoff
Praxis
- Keine praktische Ausbildung erforderlich
T
Theorie
- 12 Doppelstunden2 Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff) - 6 Doppelstunden2 Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Welche Prüfung muss ich machen?
L
Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 111 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden - bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung entfällt
T
Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 1 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden - bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 60 Minuten
(Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften)
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
L, T
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs4, Nachweis über Tag und Ort der Geburt