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Ausbildungsstelle für Berufskraftfahrer

Wir würden uns freuen als anerkannte Ausbildungsstelle und betreuende Einrichtung in dieser Angelegenheit für Ihr Unternehmen zur Verfügung stehen zu dürfen. Bei Terminabsprachen gehen wir selbstverständlich individuell auf die betrieblichen Bedürfnisse Ihres Unternehmens ein und unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Am 07.07.2006 wurde das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) im Bundesrat beschlossen. Das BKrFQG sowie die dazugehörige Verordnung (BKrFQV) regeln die Aus- und Weiterbildung von LKW und BUS-Fahrer/innen in der Europäischen Union. Für diese Fahrer sieht das Gesetz eine regelmäßige Weiterbildung vor.

 

Für wen gilt die Weiterbildung?

Für alle LKW-Fahrer/innen der Fahrerlaubnisklassen C1 (ab 3,5 Tonnen zGm) sowie C/CE und alle BUS-Fahrer/innen der Fahrerlaubnisklassen D1 (ab 9 Fahrgastplätzen) sowie D/DE, die gewerblich unterwegs sind.

Welchen Umfang hat die Weiterbildung? 35 Zeitstunden innerhalb von 5 Jahren.

Kann die Weiterbildung aufgeteilt werden? Ja. Dabei ist zu beachten, dass jede Weiterbildung mindestens 7 Zeitstunden dauern muss. Das bedeutet, dass im Durchschnitt jedes Jahr eine eintägige Weiterbildung absolviert wird.

Wann müssen LKW-Fahrer/innen erstmals eine Weiterbildung nachweisen?

Ab dem 10.09.2014 müssen alle LKW-Fahrer/innen eine abgeschlossene Weiterbildung (35 Zeitstunden) nachweisen.

Wann müssen BUS-Fahrer/innen erstmals eine Weiterbildung nachweisen?

Ab dem 10.09.2013 müssen alle BUS-Fahrer/innen eine abgeschlossene Weiterbildung (35 Zeitstunden) nachweisen.

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