Führerscheinklassen PKW B, B96, BE, B17, B197
Alle unsere PKWs sind ausgestattet mit Navigationssystem, Klimaautomatik, Sitzheizung und vielem mehr. Bei uns seht ihr auch mal, was technisch möglich ist. Ihr habt die Auswahl aus 12 Fahrzeugen – vom vollelektrischen BMW i4 über den neuen BMW 2er Gran Coupe, unseren Mini Clubman, und vom 1er BMW bis und einem BMW X1 Automatik.
Was darf ich fahren ?
B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
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mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
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gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
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mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
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mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
B96
B96 in Tageskurs möglich
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
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zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
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zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
B17
Mit 16 1/2 Jahren kann ein Fahrerlaubnisantrag (Klasse B, bzw. BE) gestellt werden. Hierzu wird die Zustimmung der Erziehungsberechtigten gefordert. Frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag kann die theoretische Prüfung, 1 Monat vorher die praktische Fahrprüfung abgelegt werden.
Nach Bestehen der Fahrprüfung und Erreichen des 17. Lebensjahres stellt die Führerscheinstelle zunächst eine Prüfungsbescheinigung aus. Die zweijährige Probezeit beginnt bereits mit Erteilung dieser Prüfbescheinigung.
Bis zum 18. Geburtstag darf der Fahranfänger nur gemeinsam mit einer Begleitperson am Straßenverkehr teilnehmen. Diese Begleitperson muss namentlich in der Prüfbescheinigung eintragen sein – wobei es auch möglich ist, mehrere erwachsene Begleiter zu benennen.
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
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mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
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gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
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mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
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mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
B 197
Mache die praktische Prüfung mit einem Automatikfahrzeug und genieße die Freiheit jederzeit auch ein Auto mit Schaltgetriebe zu fahren.
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
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mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
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gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
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mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
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mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Wie lange dauert es ?
B
Theorieprüfung ist abzulegen
bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 55 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
B96
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung entfällt
BE
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 55 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
B17
Ab 16 1/2 Jahren
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Führerscheinausbildung wie bisher, nur ein Jahr früher als bisher.
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Ausbildung in den Klassen B bzw. BE (enthalten sind die Führerscheinklassen: AM und L).
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres
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Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag.
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Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag.
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Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung (kein Kartenführerschein).
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Beginn der 2-jährigen Probezeit mit Aushändigung der Prüfbescheinigung.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
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Fahren nur mit Begleitperson (Voraussetzungen für die Begleitperson s. u.)
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ACHTUNG!!! Die Promillegrenze für Fahranfänger 0,0‰ mit Vollendung des 18. Lebensjahres
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Die unbeschränkte Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein) wird auf Antrag erteilt
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Die Prüfbescheinigung ist nur bis zu 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig.