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Klasse B 196

Der 125er für Fahrzeugführer mit vorhandener B Lizenz

Was darf ich fahren ?

B196

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter:  25
Geltungsbereich: Deutschland
Geltungsdauer: Ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Min. 5 Jahre Klasse B

Wie lange dauert es ?

B196

Die Schulung besteht aus zwei Teilen:
Theoretischer Schulungsstoff: 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)
Praktischer Übungsstoff: 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
(bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und
Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten))

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