Führerscheinklassen L und T
Was darf ich fahren ?
L
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Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
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Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
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selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
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Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
T
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Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
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selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Wie lange dauert du Ausbildung ?
L
T
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Keine praktische Ausbildung erforderlich
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
6 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Prüfungen
L
T
Theorieprüfung ist abzulegen
bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung entfällt
Theorieprüfung ist abzulegen
bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 60 Minuten
(Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften)
Benötigte Unterlagen
Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt